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Umsatzsteuer auf Gas & Wärme ab 1. April wieder bei 19 %

Laut dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zum Wachstumschancengesetz vom 21.02.2024 läuft der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % auf Gas und leitungsgebundene Wärmelieferungen Ende März 2024 aus.

Hintergrund der Senkung waren die gestiegenen Energiepreise nach dem Beginn des Ukrainekrieges. Seit Oktober 2022 galt der Steuersatz von 7 %, um die Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Zum Ende der Heiz-Saison tritt nun ab dem 01.04.2024 wieder der höhere Umsatzsteuersatz von 19 % in Kraft.

Für Sie, als unseren Kunden, bedeutet dies, dass Sie auf Ihrer nächsten Abrechnung die Verbräuche in den Zeiträumen vor und nach dem Stichtag 1. April mit dem jeweils gültigen Steuersatz ausgewiesen bekommen. Die Höhe Ihres bisherigen Abschlages bleibt bestehen, Sie müssen daher nichts weiter unternehmen.


Falls Sie Ihren Abschlag ändern, Ihre letzte Rechnung einsehen oder einen Tarifwechsel vornehmen möchten, können Sie dies schnell und einfach in unserem Onlineportal erledigen. Es bietet zudem weitere attraktive Funktionen – jetzt entdecken: zum Onlineportal.

Sollten Sie Fragen zur Umsatzsteuererhöhung oder Ihrer Abrechnung haben, kontaktieren Sie gerne unsere Kundenberatung telefonisch unter 03591 3752-200 oder per E-Mail unter Kundenservice@ewbautzen.de.

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