Das Thema „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ ist aktuell sehr präsent.
Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu.
Ab dem 06.06.2025 tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, die es uns als Stromlieferant technisch ermöglicht, unsere Kunden innerhalb von 24 Stunden als neue Kunden bei Ihrem Netzbetreiber anzumelden.
Wichtig für Sie als Kunde: Auch wenn der Wechsel technisch schnell möglich ist, müssen weiterhin die vertraglich vereinbarten Kündigungs- fristen eingehalten werden. Diese können je nach dem aktuellen Vertrag unterschiedlich sein.
ACHTUNG! Auch Umzüge/Wohnungswechsel sind von den gesetzlichen Bestimmungen betroffen – An-/Abmeldungen sowie Kündigungen müssen im Voraus erfolgen!
Hier ergeben sich Sonderkündigungsrechte Ihrer Verträge und somit zusammengefasst folgende Änderungen:
Ihre Kündigung muss mindestens 14 Tage vor Ende des Mietvertrages/Wohnungsübergabe über einen der unten aufgeführten Wege bei uns eingehen.
Die Anmeldung sollte mindestens 14 Tage im Voraus bzw. vor Beginn des Mietvertrages über einen der unten aufgeführten Wege bei uns eingehen.