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Anlagen bis 800 W

Steckersolargeräte bis 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung

Anschluss

  • Es gilt ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für Steckersolargeräte (sogenannte Balkonkraftwerke) mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 W und einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA je Anschlussnutzeranlage.

Registrierung

  • Registrieren Sie das Steckersolargerät ausschließlich im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. 
  • Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Adresse des Anlagenbetreibers (Mieter)
  • Adresse des Anlagenstandortes
  • Leistung der Module und des Wechselrichters
  • Datum der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes
  • Zählernummer als Identifikationsnummer des Netzbetreibers

Ist die Registrierung abgeschlossen, werden wir als zuständiger Netzbetreiber automatisch über Ihr Steckersolargerät und den gegebenenfalls zugehörigen Speicher informiert. Werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Registrierungsverfahren nicht erfüllt, informieren wir Sie, was zu tun ist.

Zählerwechsel

  • Als zuständiger Messstellenbetreiber bauen wir für Sie kostenfrei eine moderne Messeinrichtung ein, wenn bisher kein Zweirichtungszähler vorhanden ist. 

Hinweis: Sprechen Sie vor dem Anschluss des Steckersolargerätes mit einem Elektrofachbetrieb. Dieser informiert Sie über die technischen Vorgaben, prüft den Zählerplatz und entscheidet, ob eine spezielle Energiesteckdose eingebaut werden muss.