Ab 01.02.2025 gibt es deutschlandweit ein Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ). Beim Anmelden der Anlage ist die ZEREZ-ID der von Ihnen geplanten/verbauten Bauteile anzugeben. Das ZEREZ-Register und weitere Informationen finden Sie hier:
Für den Anschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage stellen Sie uns bitte die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bereit.
Checkliste – für Betreiber von Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungs-/Speicheranlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte reichen Sie beziehungsweise Ihr beauftragter Installateur folgende Unterlagen bei uns ein:
Anmeldung zum Netzanschluss – Strom
Datenblatt Anmeldung Anschluss Stromerzeugungsanlagen
Datenblatt Speicher in Niederspannung
Datenblatt für steuerbare Verbrauchseinrichtung
Erklärung des Anlagenbetreibers zum Betrieb der Photovoltaikanlage gem. EEG
Bei Stromerzeugungs-/Speicheranlagen, deren Leistung 30 kW übersteigt, ermitteln wir den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für deren Anschluss geeignet ist. Die Berechnung erfolgt anschlussbezogen gemäß Ihrer Anmeldung und das Ergebnis ist 6 Monate reserviert.
Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten (Verknüpfungspunkt) an unserem Verteilernetz. Bei einer Verknüpfungspunktermittlung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen folgende Informationen von uns:
Mit versenden der Netzverknüpfungspunktermittlung erfolgt die Reservierung der Verknüpfungspunktes für 6 Monate. Erfolgt bis zu der in der Netzverknüpfungspunktermittlung gesetzten Frist kein einreichen der Planungsreife, so erlischt die Reservierung bereits mit Ablauf der Frist zur Einreichung des Nachweises der Planungsreife.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilernetz gelten.
Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements nach § 9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen bis ≤ 100 kW(p) in unserem Netzgebiet bestellen Sie bitte die Lieferung und Parametrierung eines Funkrundsteuerempfängers bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:
Bestellung zur Lieferung technischer Einrichtungen – Parametrierung
Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements nach § 9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen bis > 100 kW(p) in unserem Netzgebiet bestellen Sie bitte die Lieferung und Parametrierung eines Mobilfunk-Modem Skalar.pro bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:
Bestellung zur Lieferung technischer Einrichtungen – Skalarpro
Für Anlagenbetreiber, die den Netzanschluss der Stromerzeugungs-/Speicheranlage eigenständig beauftragen oder als präqualifiziertes Fachunternehmen selbst durchführen möchten, haben folgende Anforderungen einzuhalten:
Technische Anschlussbedingungen – TAB 2023 v2.0 – Strom
Mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung senden Sie uns als Anlagenbetreiber das vorausgefüllten Inbetriebsetzungsprotokoll, das heißt ohne Ergebnisse der noch durchzuführenden Prüfungen beziehungsweise Funktionstest, zu. Sie können uns gleichzeitig mit der Teilnahme an der Inbetriebsetzung auf Basis unserer hierfür erstellten Kostennote beauftragen. Sofern unsere Teilnahme nicht erforderlich ist, senden wir Ihnen als Anlagenbetreiber unsere Zustimmung zur Inbetriebsetzung.
Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen/Speicher Niederspannung
Die erfolgreiche Inbetriebsetzung der Stromerzeugungs-/Speicheranlage dokumentiert der Anlagenbetreiber mittels
Stromerzeugungsanlagen sind durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb von einem Monat nach Inbetriebsetzung anzumelden.
Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren.
Anlagenbetreiber senden zur Prüfung des Vergütungsanspruches folgende Nachweise zu:
Bestätigung der technischen Umsetzung des Einspeisemanagements in der Erzeugungsanlage
Erklärung zur Auszahlung der Einspeisevergütung
Erklärung nach §19 ABS. 4 und 5 EEG 2023
Außerdem werden die Registrierungsbestätigung(en) des Marktstammdatenregisters (Solaranlagen und Speicher) oder Zulassung/Registrierungsbestätigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei KWK-Anlagen benötigt.
Sind alle Vergütungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung abhängig von der Art der Einspeisemessung monatlich beziehungsweise kalenderjährlich mit Abschlagszahlungen.
Bitte reichen Sie uns Ihre Anmeldung über das unten stehende Kontaktformular ein.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.