Die Dynamischen Tarife bieten sowohl Vorteile für die Verbraucher als auch für das Stromnetz, welches durch eine gleichmäßige Lastverteilung entlastet wird. Durch die stündlichen Schwankungen des Börsenstrompreises an der Europäischen Strombörse EPEX, passt sich dieser Tarif flexibel an die aktuelle Nachfrage an. Die Preise können zu verschiedenen Zeiten des Tages oder in Abhängigkeit von der Netzlast variieren. Statt eines festen Preises pro Kilowattstunde ändert sich der Strompreis stündlich.
Mit unserem flexiblen Stromtarif Bautzner.Aktivstrom haben Sie die Kontrolle: Passen Sie Ihren Stromverbrauch an und nutzen Sie elektrische Geräte zu den Zeiten mit besonders vorteilhaften Preisen.
Einsparpotenzial: Nutzen Sie die Niedrigpreiszeiten des Börsenpreises zu Ihrem Vorteil.
100% Ökostrom: Unser dynamischer Stromtarif nutzt zu 100% Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen.
Transparente Börsenpreise: Sie erhalten stündliche Börsenpreise einen Tag im Voraus von uns.
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Jetzt Kontakt aufnehmenVoraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs ist ein schon vorhandenes intelligentes Messsystem nach § 2 Nr. 7 des Messstellen-betriebsgesetzes, das durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wurde.
Der Preis unserer herkömmlichen Stromtarife setzt sich in der Regel aus einem fixen Verbrauchspreis pro Kilowattstunde und einem fixen, vom Verbrauch unabhängigen Grundpreis pro Monat zusammen. Der Strom wird vorab auf dem Markt eingekauft und bei Vertragsabschluss ein feststehender Preis vereinbart. Beim dynamischen Tarif wird der Strom kurzfristig eingekauft je nach Angebot und Nachfrage. Der Verbrauchspreis für Beschaffung wird stündlich aktualisiert. Der Grundpreis und der Verbrauchspreis für gesetzlich regulierte Kosten sind fix.
Zurzeit werden die Strompreise insbesondere von folgenden Faktoren stark beeinflusst:
Darüber hinaus gibt es weitere Bestandteile, die Einfluss auf den Strompreis haben: Netz- und Messentgelte, staatlich veranlasste Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen. Diese Bestandteile werden marktunabhängig für alle Energieversorger in Deutschland bindend festgelegt. Lieferanten können diese Kostenbestandteile nicht beeinflussen.
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