Barrierefreiheit-Einstellungen

Kontrast

Schriftart

Schriftgröße

Zeilenabstand

Wortabstand

Glasfaserausbau in Bautzen

In Bautzen entsteht derzeit ein leistungsstarkes Glasfasernetz. Gemeinsam mit unserem regionalen Partner SachsenGigaBit treiben wir den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Bautzen voran. Unter dem Motto „Aus der Region für die Region“ verbinden wir die Infrastrukturkompetenz der EWB mit dem Telekommunikations‑Know‑how von SachsenGigaBit.

Mit einem Glasfaseranschluss holen Sie schnelles Internet direkt in Ihr Zuhause. Surfen, Videokonferenzen und Streaming funktionieren gleichzeitig und ohne Probleme. Jederzeit, störungsfrei und in guter Qualität. So sind Sie bestens vorbereitet für neue Anwendungen und Technologien, die in Zukunft auf Sie warten.

Ihr Weg zum Glasfaseranschluss – geplanter Ausbau in 2027

Glasfaserausbau Bautzen

Alle betroffenen Eigentümer erhalten rechtzeitig alle Informationen und Vertragsunterlagen per Post. Mit Ihrer unterzeichneten Rücksendung der Verträge schaffen Sie die Grundlage dafür, dass wir den Ausbau in Ihrer Straße wirtschaftlich prüfen und planen können.

So geht es weiter – Schritt für Schritt

Nach Eingang Ihrer Vertragsunterlagen stimmen wir uns persönlich mit Ihnen ab:

  • Leitungsverlauf abstimmen — Wir besprechen gemeinsam den genauen Verlauf der Leitung auf Ihrem Grundstück sowie die Hauseinführung.
  • Tiefbau beauftragen — Anschließend beauftragen wir eine Tiefbaufirma mit der Umsetzung.
  • Glasfaser einbringen — Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten ziehen wir das Glasfaserkabel ein und installieren den Übergabepunkt im Gebäude.

Wir stellen selbstverständlich sicher, dass Ihr Grundstück nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird.

Warum Ihre Rückmeldung wichtig ist

Mit Ihrer Vertragsrücksendung helfen Sie uns, die Voraussetzungen für einen Ausbau in Ihrer Straße zu schaffen. Erst nach Eingang aller Rückmeldungen können wir prüfen, ob der Ausbau wirtschaftlich tragfähig ist. Sollte der Ausbau im Einzelfall nicht realisierbar sein, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.

 

Häufig gestellte Fragen

Die Laufzeit der Gestattung hat keinen Einfluss darauf, wie lange Sie das Glasfaserangebot nutzen. Die Regelung dient ausschließlich dazu, den dauerhaft installierten Glasfaseranschluss auf Ihrem Grundstück und im Hausanschlussraum rechtlich abzusichern. So bleibt die Nutzung und Wartung der Infrastruktur langfristig gewährleistet.

Der Vertrag steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit. Sollte beispielsweise kein Termin für die gemeinsame Planung vor Ort zustande kommen oder keine Einigung über die Leitungsführung erzielt werden, kann der Vertrag aufgehoben werden.

Da es sich um einen kostenfreien Hausanschluss handelt, ist kein gesondertes Rücktrittsrecht in den AGB geregelt. In der Praxis können jedoch Situationen auftreten, in denen eine Umsetzung nicht möglich ist. In solchen Fällen wird gemeinsam eine passende Lösung gefunden.

Vor Beginn der Arbeiten wird die Leitungsführung gemeinsam mit Ihnen abgestimmt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die betroffenen Flächen fachgerecht wiederhergestellt.

Die Ausführung wird umfassend dokumentiert, unter anderem durch eine Fotodokumentation und ein Abnahmeprotokoll. Sollten dennoch Mängel oder Schäden festgestellt werden, bitten wir um eine zeitnahe Meldung. Diese werden selbstverständlich geprüft und gegebenenfalls behoben.

Der Aktionspreis für den Glasfaser-Hausanschluss gilt für eine Trassenlänge von bis zu 10 Metern zwischen Grundstücksgrenze und Hauswand.

  • Vertragsabschluss bis 31.10.2026: Hausanschluss kostenfrei
  • Vertragsabschluss nach dem 31.10.2026: 1.990 € pauschaler Anschlusspreis

Bei einer Leitungslänge über 10 Metern werden zusätzliche Kosten von 115,00 € brutto pro weiterem Meter berechnet. Nach Abstimmung mit der EWB sind auch Eigenleistungen möglich.

Der Hausübergabepunkt wird im Gebäude installiert und muss sich im selben Raum wie die Hauseinführung befinden. Der Abstand zwischen Hauseinführung und Hausübergabepunkt darf dabei maximal 5 Meter betragen.

Wird das Grundstück ganz oder teilweise an eine andere Person übertragen, informiert der bisherige Eigentümer die EWB darüber. Die Rechte und Pflichten aus der Gestattung gehen dann auf den neuen Eigentümer über. Dadurch bleibt der Betrieb des Glasfaseranschlusses auch bei einem Eigentümerwechsel sichergestellt.

Beratung zu Glasfaserhausanschluss

Bei Fragen zum Hausanschluss:

Montag – Freitag  |  8:00 – 16:00 Uhr

  03591 37520
  Glasfaser@ewbautzen.de

Weitere Informationen zu Tarifen und unser regionaler Partner SachenGigaBit.

Glasfaserausbau Bautzen | SachsenGigaBit