Derzeit erleben wir eine sehr herausfordernde Situation auf dem Energiemarkt. Die Unsicherheit als auch die Komplexität dieser Ausnahmesituation sind für uns alle deutlich spürbar und stellen generell die Versorgungssicherheit in Frage. Zur Absicherung hat das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) am 23. Juni 2022 die zweite Eskalationsstufe, die sogenannte "Alarmstufe", im Notfallplan Gas ausgerufen.
Aktuell ist die Versorgungslage in Deutschland abgesichert. Dennoch ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Energieressourcen wichtiger denn je. So werden nicht nur der Geldbeutel und die Umwelt entlastet, sondern auch eine stabile Versorgung für die Zukunft gesichert.
Die Preise für Strom und Gas bilden sich am Markt durch Angebot und Nachfrage. Diese werden an der Börse oder direkt zwischen Erzeugern und Händlern gehandelt. Die Großhandelspreise für Energie sind bereits seit Mitte des Jahres 2021 auf einem sehr hohen Niveau. Die angespannte Preislage verschärfte sich noch einmal drastisch seit Anfang 2022 mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und dessen politischen Auswirkungen. Dies wird vor allem deutlich bei dem Vergleich des Einkaufspreises für Erdgas, der sich seit 2020 mehr als 500 % erhöht hat.
Es besteht derzeit keine Beeinträchtigung der Lieferbeziehungen in Deutschland. Sowohl die Gasqualität als auch der Netzdruck sind aktuell stabil. Um diese Stabilität zu überprüfen und Schwankungen frühzeitig zu erkennen überwachen die Netzbetreiber sowohl die nationalen als auch europaweiten Gasflüsse. Durch ein Krisenstab stehen außerdem die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland in einem engen Austausch mit den Behörden.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht online einen täglichen Lagebericht zur Gasversorgungslage. Diesen finden Sie unter:
Für die Stromversorgung gibt es derzeit keine Einschränkungen. Es werden aktuell keine Versorgungsengpässe verzeichnet.
An der Versorgungssicherheit für Sie als Kunde ändert sich durch die Alarmstufe vorerst nichts. Ihre Gasversorgung hat, ebenso wie die von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, Vorrang vor industriellen Verbrauchern. Diese Regelung gilt europaweit.
Als lokales Stadtwerk in Bautzen sind wir in den aktuellen Zeiten an Ihrer Seite und gewährleisten Ihnen eine sichere und zuverlässige Gasversorgung. Gemeinsam können wir einen Beitrag leisten. Energie zu sparen ist in der gegenwärtigen Lage eine Frage der Solidarität – und jeder einzelne kann mithelfen!
Viele Kunden, die aktuell mit Erdgas oder durch Erdgas erzeugte Fernwärme heizen, sehen strombetriebenen Heizgeräte als alternative Lösung, um im Winter ihr Zuhause warm zu halten. Dies birgt jedoch große Risiken, denn sowohl die Gerätegröße als auch die Einsatzdauer können den Stromverbrauch erheblich erhöhen. Außerdem birgt es die Gefahr, dass es zu einer Überlastung des Stromnetzes kommen kann, wenn viele Lüfter im Einsatz sind.
Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie hier: www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/netzbetrieb-sicherheit/netzbetrieb/faq-heizluefter
Folgende Kosten sind im Erdgaspreis enthalten:
Mit der Gasbeschaffungsumlage (§26 EnSiG) sollten die sehr hohen Ersatzbeschaffungskosten wichtiger Importeure für nicht gelieferte Bestellungen russischen Erdgases kompensiert werden, um einen Ausfall dieser Importeure zu vermeiden. Dazu sollte der Marktgebietsverantwortliche THE (Trading Hub Europe) diese Mehrkosten einsammeln und auf alle Erdgaslieferungen an Kunden verteilt.
Die vom Wirtschaftsministerium für den 1. Oktober ausgearbeitete Gasbeschaffungsumlage wurde mit der Verordnung zur Aufhebung der Gasspreisverordnung vom 03.10.2022 nun aufgehoben und tritt mit Wirkung vom 09. August 2022 in Kraft.
Die EWB hat bereits Ihre Gas- und Wärmekunden schriftlich Mitte September über die Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage informiert. Hintergrund ist u.a. die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Ankündigungsfrist vor Inkrafttreten der Preisänderung.
Mit der aktuellen politischen Entscheidung, die Gasbeschaffungsumlage doch nicht einzuführen, fällt dieser Preisbestandteil bei der Preisänderung weg, lediglich die neu eingeführte, geringere Gasspeicherumlage bleibt bestehen.
Um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, gibt es seit dem 01.04.2022 eine gesetzliche Vorgabe zu den Füllständen der Gasspeicher. Beispielweise muss zum 01. November 2022 der Füllstand bei 95 % liegen. Durch den zusätzlichen Kauf der Gasmengen entstehen dem Marktgebietsverantwortlichen (THE) zusätzliche Kosten. Diese werden mithilfe der Gasspeicherumlage (§ 25e EnWG) über alle Erdgaslieferungen finanziert.
Die Gasspeicherumlage bleibt weiterhin bestehen.
Die Gasbilanzierungsumlage ist auch als Regel- und Ausgleichsenergieumlage bekannt und gibt es schon seit mehreren Jahren. Die Umlage wird jährlich zum 1.Oktober durch die THE (Trading Hub Europe) festgelegt.
Als lokales Stadtwerk ist es uns wichtig Sie als Kunden vor hohen Nachzahlungen in der Jahresrechnung zu bewahren und das Risiko für Sie zu minimieren. Daher passen wir für Sie die Abschläge im Gas und Strom automatisch an.
Gern helfen wir Ihnen bei Fragen rund um Ihren Abschlag weiter. Schreiben Sie einfach an kundenservice@ewbautzen.de und wir prüfen Ihr Anliegen.
Die von der Bundesregierung rückwirkend zum 01. Oktober 2022 beschlossene Senkung der Umsatzsteuer für leistungsgebundene Wärmeversorgung – also Erdgas und Fernwärme von 19 % auf 7 %. Die Senkung ist bis zum 01.04.2024 befristet. Wir geben die Anpassung der Umsatzsteuer selbstverständlich an unsere Kunden weiter.
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